Einwohnermeldegesetz in Italien – Aufenhaltsgenehmigung


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  • #1470

    Hallo, ab wann brauche ich als Bundesbürger in Italien eine Aufenthaltsgenehmigung? Und wie bekomme ich diese? Wie sind in Italien die Bestimmungen bezüglich der Meldepflicht? Muss ich bei einem Aufenthalt von mehreren Wochen etwas bedenken?

    #1472

    Du brauchst als EU-Bürger in Italien überhaupt keine Aufenthaltsgenehmigung mehr. Wenn du länger als 90 Tage in Italien bleiben möchtest, solltest du dich beim Einwohnermeldeamt (anagrafe) anmelden. Bei kürzeren Aufenthalt schreibt das Gesetz eine einfache Aufenthaltserklärung (dichiarazione di presenza) vor, die du leicht im Internet finden kannst. Diese Erklärung sollte man dann bei einer Polizeibehörde abgeben.

    #1474

    Das macht angeblich kaum jemand. Man wird wohl auch nicht gleich des Landes verwiesen, wenn man es nicht macht, aber Gesetz ist Gesetz…

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